Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GAP-Fördergesetz NRW

GAPFG NRW

§ 15 Antragssystem

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPFG%20NRW/15#abs-1 (1) Die Beantragung der flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen erfolgt in einem elektronischen Antragssystem.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPFG%20NRW/15#abs-2 (2) Die Anträge müssen bezogen auf Flächen in geodatenbasierter Form gestellt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GAPFG%20NRW/15#abs-3 (3) Die Anträge müssen alle zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Kontrolle erforderlichen Angaben enthalten.

§ 14 § 16